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Der Beutelsbacher Konsens im Globalen Lernen

geschrieben von  Silke Pohl und Carsten Ungewitter Aug 21, 2015

Der Beutelsbacher Konsens wird immer wieder als eine wesentliche Grundlage politischer Bildung in der BRD benannt. Auch in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit/im Globalen Lernen/in der Bildung für nachhaltige Entwicklung (epB/GL/ BNE) wird hin und wieder auf ihn Bezug genommen. Deshalb soll er im folgenden vorgestellt und in Bezug auf „unsere“ Themen näher beleuchtet werden.

Inhalte und Entstehung

Der Beutelsbacher Konsens (BK) besteht aus folgenden drei Grundprinzipien Politischer Bildung: „1. Überwältigungsverbot. Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbständigen Urteils‘ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. 2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. 3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“1

Dieser BK geht auf eine Tagung im gleichnamigen Ort im Jahr 1976 zurück. Es ist wichtig, sich die Inhalte vor dem Hintergrund der politischen und gesellschaftlichen Situation dieser Zeit zu vergegenwärtigen: Das gesellschaftlich-politische Klima war einerseits von der 68er-Bewegung und der sozial-liberalen Koalition unter Willi Brandt geprägt. Andererseits war es die Zeit terroristischer Anschläge durch die RAF und repressiver Politik gegenüber linken Strömungen als Reaktion darauf.2 Auch die politische Bildung wurde in diese Konflikte hineingezogen. Der Konflikte entzündete sich an den Hessischen Rahmenrichtlinien für Gesellschaftslehre, die die SPD-geführte Regierung 1972 beschlossen hatte. Der Hessische Elternverein bekämpfte diese als zu links, gar marxistisch. Dieser Verein wiederum war jedoch eine Vorfeldorganisation der CDU, die dieses Thema im Bundestagswahlkampf gegen Willi Brandt nutzte.3

Der Streit zur politischen Bildung weitete sich auf die gesamte Bundesrepublik aus und wurde erbittert geführt. Während es vorher mehrere verschiedene Strömungen und Ansätze in der politischen Bildung gab, waren jetzt alle in zwei Lagern polarisiert. Die Landeszentralen, die von der Struktur her über eine gewisse Unabhängigkeit verfügen, hatten Sorge, von der Parteipolitik vereinnahmt zu werden. Deshalb lud Dr. h. c. Siegfrid Schiele, damals Direktor der Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg, Wissenschaftler aus dem Bereich der politischen Bildung zu einer Tagung nach Beutelsbach ein. Ziel war, die Vielfalt der Positionen abzubilden und einen wissenschaftlichen Minimalkonsens zu finden. Die Tagung wurde tatsächlich ein Raum für Verständigung. Was jedoch bis heute als BK bekannt ist, war nicht das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses unter den Teilnehmenden, sondern lediglich eine Protokollnotiz von Dr. Wehling, der den Tagungsbericht erstellte. Der Konsens war die Voraussetzung dafür, dass der innerfachliche Diskurs in der politischen Bildung, der durch den politischen Konflikt zerstört war, wieder hergestellt wurde. Es ist schon erstaunlich, wie aus einer Protokollnotiz eine bis heute zentrale Grundlage der politischen Bildung werden konnte. Er gilt für Curricula in Schulen, die Bundes- und Landeszentralen und auch für freie Träger der politischen Bildung. Nach Ansicht von Wehling beruhen der Erfolg und die Anerkennung darauf, dass er einleuchtend und nachvollziehbar war.4

Sieht man sich an, in welcher Form auf den BK Bezug genommen wird, fällt auf, dass er weniger Grundlage zur Entwicklung von Angeboten ist als vielmehr als Kontrollinstrument dient. Bildungsangebote können diskreditiert oder nicht gefördert werden, wenn sie ihm nicht gerecht werden. Beispiele sind Veranstaltungen, bei denen ein Gewerkschaftsvertreter, aber nicht auch jemand aus einem Wirtschaftsverband eingeladen wurde oder NGOs, die Bildungsarbeit mit Kampagnenarbeit verwechseln.5 In jüngerer Zeit wurde der BK aber auch z.B. gegen die Kooperationen der Bundeswehr mit Schulen in Stellung gebracht.6

Beutelsbacher Konsens in heutiger Zeit

Der BK ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen um Reichweite und Interpretationen. Wir möchten in diesem Artikel dafür plädieren, sich nicht einfach auf den BK zu beziehen, sondern die Kriterien und sinnvolle Anwendung dieser im Rahmen von epB/GL/BNE zu diskutieren. Folgende Gründe sprechen dafür, die Bedeutung des BK für die aktuelle Situation in der politischen Bildung zu relativieren:

  1. Die heutige Zeit ist nicht durch Politisierung und Polarisierung gekennzeichnet wie die 70er Jahre, sondern im Gegenteil durch Depolitisierung und Postdemokratie. An die Stelle des Aushandelns unterschiedlicher Interessen tritt zunehmend ein „Management von Sachzwängen“.7
  2. Es geht bei epB/GL/BNE um andere Themen als bei klassischer politischen Bildung, die nicht in gleicher Weise durch den BK abgedeckt werden: Siegfried Schiele schrieb 1996 angesichts der von Problemen mit globaler Bedeutung wie dem Zusammenleben verschiedener Kulturen, dem Nord-SüdKonflikt, technologischer Entwicklung oder zerstörerischen Marktkräften: "Ich möchte sie (diese drängenden Probleme, Red.) in den Blickpunkt rücken, um Beutelsbach ein wenig zu relativieren und darauf hinzuweisen, daß der Beutelsbacher Konsensim Vergleich zu diesen wachsenden Problemen in die Jahre gekommen ist. Beutelsbach hilft z.B. mit einer kontroversen Diskussion nicht weiter, wenn es darum geht, wie das Ozonloch geschlossen werden soll.“8
  3. Im Bereich GL und BNE ist die Bildungsarbeit bereits weitgehend depolitisiert. Es geht um die Aneignung von Kompetenzen oder inhaltlich um Bildung in Bezug auf das Konsumverhalten.

Daraus folgen einige Überlegungen zum:

1. Überwältigungsverbot

Vor dem Hintergrund der 70er Jahren wurde mit dem Begriff Überwältigung eine Art von Indoktrination, z.B. eine Heroisierung von linken Revolutionären, verbunden, die heute kaum mehr vorstellbar ist. Kaum jemand wäre heute der Auffassung, mit plumper Indoktrination oder Propaganda wären andere Menschen – womöglich sogar Jugendliche – für die eigene Sache zu gewinnen. Qualitative Kriterien für Bildungsarbeit, z.B. von VENRO, setzen auf Partizipation, Transparenz des eigenen Standpunktes und darauf, dass Teilnehmer*innen von Seminaren oder Schüler*innen Lernprozesse selbst gestalten können. Der Fokus ist dabei jedoch eher gute pädagogische Arbeit als ein politischer Abwehrkampf.

Der Begriff „Überwältigung“ hingegen birgt ohne den Hintergrund der 70er Jahre Schwierigkeiten in der Anwendung, z.B auf Themen im Globalen Lernen: Kinderarbeit, Überstunden von Näherinnen, Menschen, die unter Dürre leiden etc. Schüler*innen, die in Projekttagen davon erfahren, empfinden Mitleid und Ungerechtigkeit. Im allgemeinen Sprachgebrauch könnte man von Überwältigung sprechen. Doch ist mit Überwältigung die Darstellung von Schicksalen und Fakten gemeint? Hieße das auch, dass Gedenkstätten zum Gedenken an Opfer der Naziherrrschaft keine Lebensschicksale zeigen dürften? Soll auf emotionale Prozesse innerhalb von Bildung verzichtet werden? Wie soll politisch soziale Bildung ohne Perspektivwechsel, ohne Mitleid und Einfühlung funktionieren? Wenn man sich auf den BK berufen will, wäre unserer Meinung nach sinnvoll, sich auf das Synonym, welches Wehling selbst benennt, zu besinnen: „Indoktrinationsverbot“. Ziel war zu verhindern, dass Lehrer*innen ihre Macht gegenüber der Schulklasse ausnutzen und ihnen ihre Meinung überhelfen. Müssen politische Bildner*innen dafür eine politische neutrale Position einnehmen und ist das gewünscht im Bereich epB/ GL/BNE? Die Maastrichter Erklärung zum Globalen Lernen von 2002 benennt in den Bildungszielen eine klare Positionierung: „Globales Lernen bedeutet Bildungsarbeit, die den Blick und das Verständnis der Menschen für die Realitäten der Welt schärft und sie zum Einsatz für eine gerechtere, ausgewogenere Welt mit Menschenrechten für alle aufrüttelt.“

Siegfried Schiele selbst sagt: „Die persönliche Meinung der Lehrerin oder des Lehrers ist weder störend noch besonders erhellend. Das zu behandelnde Problem gehört in den Blickpunkt der Klasse.“9

Auch in Diskussionen über Bildungsarbeit wird oft eine Art Neutralität der eigenen Positonen gefordert. NGOs sind aber keine schulischen Akteuere. Ihre Bildungsarbeit – auch an Schulen, steht das im Zusammenhang mit ihren Vereinszielen für mehr Gerechtigkeit, gegen Rassismus, etc. Das ist nicht schädlich, denn es ist unserer Meinung nach in einer Demokratie wichtig, eine politische Meinung zu haben und zu zeigen, wo man steht. In diesem Sinn können auch Pädagog*innen Rollenvorbild dafür sein, dass es in einer Demokratie normal ist, politisch zu sein. Gerade vor dem Hintergrund von Politikverdrossenheit und Entpolitisierung ist es für die Demokratie von höchster Bedeutung, für oder gegen etwas zu sein und zu streiten. Wichtig in Bezug auf die Frage der Überwältigung ist es, die eigene Überzeugung nicht absolut zu setzen und den eigenen Standpunkt transparent zu machen.

2. Kontroversitätsgebot

Auch der Grundsatz, Kontroverses auch kontrovers darzustellen, ist von hoher Plausibilität. Es ist essentiell für gute Bildungsarbeit, Raum für andere Positionen und Kritik zu geben. Multiperspektivität und Darstellung von Komplexität sollten zu den Grundsätzen jeder Bildungsarbeit gehören (s.a. VENRO). Interessant ist dennoch zu fragen, welche Art von Kontroversität gemeint war und was man heute damit meinen kann. Es gehe um kontroverse Positionen, die im Parlament oder in der Wissenschaft relevant sind. Damit können radikale, nichtdemokratische Positionen ausgeschlossen werden.10 So sollte verhindert werden, dass Positionen der RAF oder der 68er Bewegung in die Bildung eingebracht werden. Heute erkennt man ähnliche „Sorgen“ in der Demokratieerklärung. Schiele deutet schon selbst an, dass diese Position nicht mehr ausreichend ist, da außerparlamentarische und zivilgesellschaftlichen Positionen nicht aufgegriffen werden. Denn dies verengt Kontroversität auf ein zu kleines Spektrum: Alle Parteien sind sich einig, dass etwas gegen den Klimawandel getan werden muss. Keine Partei hingegen verkündet, dass dies unsere Art des Wirtschaftens in Frage stellt. Im Parlament werden Fragen von Postwachstum, Kapitalismuskritik etc. nicht diskutiert.

Ein anderes Problem verbirgt sich auch noch im Begriff „Kontroverse“. Was heißt das für die didaktische Konzeption? Idealerweise sollen entsprechend dem BK verschiedene Positionen gleichwertig dargestellt werden. Ein Art Meinungsgirlande, aus der die Teilnehmenden wie im Supermarkt wählen können. Es ist recht unrealistisch, dass dies politischen Bildner*innen gelingt. Es ist auch die Frage, ob es wünschenswert ist: Wir meinen, es geht nicht in erster Linie um die Kontroversität, sondern um Analyse. Politische Bildung krankt nicht an einem zu engen Spektrum von „Meinungen“, sondern häufig an einer unterkomplexen und wenig analytischen Betrachtung des Gegenstandes. Die Kontroversität üblicher Talkshows reduziert sich z.B. auf die Frage, ob Wirtschaftswachstum durch Angebots- oder durch Nachfragepolitik besser gewährleistet werden kann. Ob Wirtschaftswachstum wünschenswert und zukunftsfähig ist, gerät bei solcherart kontroversen Debatten aus dem Blickpunkt.

3. Schülerorientierung

Schülerorientierung zielte in den 70er Jahren darauf, das Untertanentum zu vermindern und das Individuum zu stärken. Der starke Fokus auf Eigeninteressen ist jedoch umstritten, denn er kann auch ein rücksichtsloses Durchsetzen des Eigeninteresses zur Folge haben. Außen vor bleiben Empathie mit Benachteiligten oder Solidarität. Diese sind jedoch recht bedeutend im Globalen Lernen, wo die eigenen Interessen im engeren Sinne meist nicht berührt werden.

Schülerorientierung ist zentral und gehört heute sowieso zum Grundkonsens von Bildungsarbeit, aber in komplexerer Form als im BK dargestellt. Zum einen geht es um das Interesse der Schüler*innen an einem Thema, die Verknüpfung mit ihren Fragen und ihrem Alltag. Zum anderen ist es wichtig, dass Problemlösungen (z.B. Schokolade fair handeln) immer auch auf eigene Interessen geprüft werden (z.B. möglichst viel für das eigene Geld bekommen). Teilnehmende sollten sich bewusst mit diesem Dilemma auseinandersetzen. Mitverantwortung und eigene Gerechtigkeitsvorstellungen müssen dann gegen die eigenen Interessen abgewogen werden. Wir haben schon betont, dass politische Bildner*innen durchaus ihr Ziel (oft auch Vereinszweck) zur Veränderung der Gesellschaft, aber auch ihre eigene Parteilichkeit verdeutlichen können. Sie müssen zudem ihre eigenen Prämissen und Werte offenlegen und den Teilnehmenden die Möglichkeit geben, sich mit diesen Werten auseinanderzusetzen und zu erkennen, in welchem Maße diese für sie selbst von Relevanz sind. Die Teilnehmenden sollen selbst ihr Eigeninteresse (billige Schokolade) ins Verhältnis zu ihren Werten (keine Ausbeutung unterstützen) setzen. Dazu ist eine offen geführte Diskussion mit den Teilnehmenden über verschiedenen Umgangsweisen mit dem jeweiligen Problem nötig.

Dahinter liegende Werte und Prämissen werden in Bildungsangeboten selten offengelegt. Dabei funktionieren viele Angebote nur, weil z.B. bestimmte Gerechtigkeitsgefühle bei den Teilnehmenden vorausgesetzt werden. Nur dann erkennen diese in den dargestellten Situationen ein Problem. Warum findet man es ungerecht, wenn der Kakaobauer nur 1/24 des Preises für Schokolade als Lohn erhält? Ist es die Vorstellung, alle sollen gleich gut leben? Oder sollen sie ihrer Leistung gemäß bezahlt werden? Oder ihren Bedürfnissen gemäß? Politische Bildner*innen sollten ihre diesbezüglichen Vorstellungen relfektieren und offenlegen.

Zusammenfassung

Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung gelten als weithin akzeptierte Grundpfeiler für politische Bildung. Die dahinterliegenden qualitativen Kriterien sind auch an anderer Stelle formuliert, z.B. von VENRO. Beruft man sich dennoch auf den BK, muss man berücksichtigen, dass die Prinzipien als Instrument zur Befriedung eines tiefgreifenden Konfliktes in der politischen Bildung und später als Kontrollinstrument genutzt wurden. In diesem Artikel wurde für den Bereich epB/GL/BNE eine konkrete Auslegung/Reinterpretation der schlagwortartigen Formulierung versucht:

  1. Überwältigungs- oder Indoktrinationsverbot kann nicht politische Neutralität bedeuten. Allerdings muss die eigene politische Position als solche transparent gemacht werden.
  2. Kontroversität muss auch nicht-parlamentarische Positionen umfassen. Die Darstellung kontroverser Positionen darf nicht die Analyse des politischen Problems ersetzen.
  3. Politische Bilder*innen müssen ihre eigenen Prämissen/Werte offenlegen und eine Auseinandersetzung der Teilnehmenden mit ihren und den jeweils eigenen Werten ermöglichen.
     
Quellen:
1 Zit. nach Walter Gagel (1996): Der Beutelsbacher Konsens als historisches Ereignis. Eine Bestandsaufnahme. in Schiele/Schneider: Reicht der Beutelsbacher Konsens? Schwalbach/Ts.
2 Beschäftigungsverbote für Personen mit verfassungsfeindlichem Hintergrund (Extremistenerlass 1972)
3 Walter Gagel s.o.
4 Prof. Dr. Hans-Georg Wehling: Der Beutelsbacher Konsens: Entstehung und Wirkung. http://www.lpb-bw.de/wiebeutelbacherkonsensentstand.html (letzter Aufruf: 25.5.2015)
5 Norbert Frieters-Reermann (2010): Zwischen Normativität und Komplexität. Spannungsfelder und Widersprüche der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Nichtregierungsorganisationen. in Gruppendynamik und Organisationsberatung 41
6 http://www.gew.de/Binaries/Binary82478/Einsatzgebiet%20Klassenzimmer-WEB.pdf (Letzter Aufruf: 31.5.2015)
7 Erläuterungen des Konzeptes von Postdemokratie nach Colin Crouch in http://www.bpb.de/files/XN1V9Q.pdf (Letzter Aufruf: 31.5.2015)
8 Siegfried Schiele (1996): Der Beutelsbacher Konsens kommt in die Jahre. https://www.lpb-bw.de/publikationen/did_reihe/band16/didakr9c.htm
9 Siegfried Schiele s.o.
10 Siegfried Schiele s.o.

 

Letzte Änderung am Freitag, 21 August 2015 21:16

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